
Baubegleitende Vermessung
Übertragung der Objektgeometrie in die Örtlichkeit
durch:
- Absteckung für den Erdaushub
- Angabe von Bauwerksachsen >Einschneiden Schnurgerüst als Sachverständige nach § 59 Abs.8 LBO
- Angabe von Geschosshöhen üNN.
Erstellung von geometrischen Flächennivellements zum Nachweis
der Ebenheit von Bodenflächen nach DIN.
Indirekte Höhenbestimmung von Objekten.
Angabe von Meterrissen für den Innenausbau. |